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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2017 - L 14 U 220/15   

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https://dejure.org/2017,94588
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2017 - L 14 U 220/15 (https://dejure.org/2017,94588)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.11.2017 - L 14 U 220/15 (https://dejure.org/2017,94588)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. November 2017 - L 14 U 220/15 (https://dejure.org/2017,94588)
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  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2017 - L 14 U 220/15
    Welche Ursache wesentlich ist, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs abgeleitet (vgl. BSG, a. a. O.) sowie auf Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes über die Möglichkeit von Ursachenzusammenhängen zwischen bestimmten Ereignissen und der Entstehung bestimmter Krankheiten beurteilt werden (vgl. BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, Rn. 25 ff., juris).
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2017 - L 14 U 220/15
    Für die erforderliche Kausalität zwischen Unfallereignis und Gesundheits-(erst-)schaden sowie für die Kausalität zwischen Gesundheits-(erst-)schaden und weiteren Gesundheitsschäden gilt die Theorie der wesentlichen Bedingung (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 R - Rn. 12, vgl. juris), die auf der naturwissenschaftlich-philosophischen Bedingungstheorie beruht.
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2017 - L 14 U 220/15
    Hinsichtlich des Beweismaßstabes gilt, dass das Vorliegen des Gesundheits-(erst-)schadens sowie eines Gesundheitsfolgeschadens (Unfallfolgen) im Wege des Vollbeweises, also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für das Gericht feststehen muss, während für den Nachweis der wesentlichen Ursachenzusammenhänge zwischen dem Unfallereignis und dem Gesundheitserst- bzw. -folgeschaden die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit genügt (vgl. BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 29/07 -, Rn. 16, juris).
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